Corona-Fragen: Die wichtigsten Antworten

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hält die Agrarbranche in Atem: Was ist, wenn ein Landwirt infiziert ist? Wer darf den Betrieb noch betreten? Und wie reagieren die Agrarmärkte? Das Wochenblatt liefert die wichtigsten Antworten.

Können sich Tiere anstecken oder übertragen?

Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können. Daher ist auch eine Untersuchung von Schlachttieren auf SARS-CoV-2 zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, berichtet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Zudem gibt es laut FLI keine Hinweise, dass Hunde oder Katzen ein Infektionsrisiko für den Menschen sind oder eine Rolle bei der Verbreitung spielen.

Die Behörde verweist dabei auch auf Einschätzung des European Centre for Disease Control und der Weltgesundheitsorganisation WHO. Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Haustieren durch infizierte Personen, schreibt die Behörde weiter. Das Geschehen entwickele sich allerdings dynamisch.

Korrekt ist laut FLI, dass es Coronaviren bei verschiedenen Tierarten gibt. Bei Schweinen werde die epizootischeVirusdiarrhoe (engl. porcine epidemic diarrhea; PED) durch ein Coronavirus ausgelöst. Diese Erreger seien für den Menschen aber keine Gefahr und seien klar von SARS-CoV-2 zu unterscheiden.

Übertragung durch Lebensmittel?

Das Coronavirus kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Lebensmittel übertragen werden. Darauf hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hingewiesen. Erfahrungen von früheren Ausbrüchen verwandter Erreger von Krankheiten wie SARS und MERS hätten gezeigt, dass eine Ansteckung durch den Verzehr von Nahrungsmitteln nicht vorkomme, erklärte die leitende EFSA-Wissenschaftlerin Dr. Marta Hugas. Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass sich das neue Coronavirus anders verhalte. Auch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) geht der EFSA zufolge davon aus, dass sich der Erreger von Mensch zu Mensch verbreitet, auch wenn am Anfang der Infektionskette in China wahrscheinlich ein Tier gestanden habe. Wichtigster Infektionsweg seien Tröpfchen aus dem Atmungssystem, die beim Ausatmen, Niesen oder Husten entstünden.

Quarantäneverfügung – was jetzt?

Wenn Landwirte bzw. Betriebsleiter eine Quarantäneverfügung erhalten, empfiehlt der WLV folgendes Vorgehen:

  • Kontaktaufnahme zum Kreisverband
  • Information von Personen/Unternehmen, die den Betrieb regelmäßig aufsuchen (Molkerei, Schlachthof, Genossenschaft, usw.)
  • Absprache mit dem Gesundheitamt über die genauen Modalitäten, wie Versorgung der Tiere, Erledigung der anstehenden Feldarbeiten, Umgang mit Mitarbeitern, Umgang mit Verkehr auf dem Betrieb (Molkerei, Schlachthof, Genossenschaft, usw.)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Gemäß Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt gegenüber erkrankten und ansteckungsverdächtigen Personen eine Quarantäne oder ein berufliches Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Quarantäne kann sogar zwangsweise durchgesetzt werden. Die Maßnahmen können auch mündlich ausgesprochen werden.Wie umfangreich die Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot ausfällt, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall.

Dabei gilt für den WLV, dass die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes und die Versorgung und der Schutz der Tiere unbedingt im Einzelfall angemessen Berücksichtigung finden müssen. Daher müsse der betroffene Landwirt sofort dem Gesundheitsamt gegenüber seine Einzelfallsituation detailliert schildern, selbst Vorschläge zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten der Behörde unterbreiten.

Als Richtschnur kann gelten, dass die Quarantänevorschriften beachtet sind, wenn ein persönlicher Kontakt zwischen einer in Quarantäne befindlichen Person und Dritten (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) vermieden wird.

Milchabholung im Quarantänefall gewährleistet?

Sollte der Betriegbsleiter unter Quarantäne stehen, ist die Milchabholung grundsätzlich gewährleistet. Betroffene Milcherzeuger sollten aber unter anderem folgende Regeln beachten:

  • Kontaktsperre zum Fahrer des Milchsammelwagens
  • Vor der Milchabholung Desinfektion der Kontaktstellen in der Milchkammer, insbesondere Türklinken, Griffe usw.
  • In jedem Fall sollte der Landwirt Kontakt zur Molkerei aufnehmen.

Was ist bei der Schweinehaltung zu beachten?

In Schweinehaltenden Betrieben liegt in der Regel ein Notfallplan vor (QS Qualität und Sicherheit GmbH). Dieser enthält Ansprechpartner für den Notfall, die sich mit den Gegebenheiten auf dem Betrieb auskennen (z.B. Familienangehörige und Nachbarn). Betriebsleiter sind gut beraten, nun ihre Notfallpläne zu prüfen.

Was ist mit Sonderkulturen und Saisonarbeitern?

Immer mehr Länder schließen aus Angst vor dem Coronavirus ihre Grenzen. Einige osteuropäische Länder denken über Ausreiseverbote für ihre Bürger nach. Saisonkräfte, die im Moment aus Deutschland zurück nach Hause reisen wollen, werden aktuell in Quarantäne geschickt. Aus diesem Grunde besteht bei den Sonderkulturbetrieben die große Sorge, dass nur wenige oder gar keine Arbeitskräfte zur Ernte anreisen. Des Weiteren besteht die Wahrscheinlichkeit, dass während der Ernte aufgrund der Erkrankung eines Mitarbeiters der ganze Betrieb lahmgelegt wird.

Der Bauernverband und weitere Verbände haben die Ministerien aufgefordert, alle möglichen Maßnahmen zur unbürokratischen Notfallhilfe zu prüfen, insbesondere Förderprogramme zum Abfedern besonderer Härten für diese Betriebe zu überdenken. Auch werden steuerliche Erleichterungen geprüft.

Wird ein Betrieb aufgrund des Virus gesperrt, so sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass eine Entschädigung gezahlt wird, sofern diese aufgrund einer behördlichen Maßnahme erfolgt. Die Entschädigungshöhe orientiert sich nach dem Wert des Schadens.

Werden Lebensmittel knapp?

Viele Verbraucher sind verunsichert, vielerorts kommt es zu sogenannten Hamsterkäufen. Dafür gibt es nach Ausage von Landwirtschaftsministierin Julia Klöckner aber keinen Anlass. „In Deutschland haben wir aktuell keine Versorgungsengpässe. Ich appelliere daher an die Bürger, ihre Vorräte mit Bedacht, Augenmaß und umsichtig aufzustocken – dann ist genügend für alle verfügbar, die Regale werden zeitnah wieder aufgefüllt“, sagte sie am Wochenende.

Wichtig sei, nur das zu lagern, was auch normalerweise im Alltag genutzt und verbraucht wird, um nicht Lebensmittel und wichtige Ressourcen zu verschwenden. Denn unnötige Hamsterkäufe führen würden häufig dazu führen, dass Lebensmittel letztlich in der Tonne landen.

Wie sind deutsche Agrarexporte betroffen?

Die Corona-Krise schlägt sich auf die deutschen Agrarexporte nieder. „Die Auswirkungen für unsere Exporteure sind aktuell sehr hart“, sagt der Sprecher der German Export Association for Food and Agriproducts (GEFA) und Geschäftsführer in der Vion Food Group, Bernd Wirtz. Es gebe erhebliche Einschränkungen für fast alle Bereiche. Der Grund seien beträchtliche Störungen in der Logistik sowie Lieferschwierigkeiten etwa beim Bezug von Grundstoffen.

Besonders betroffen sind dem GEFA-Sprecher zufolge Branchen, die Frischeprodukte mit vergleichsweise geringem Mindesthaltbarkeitsdatum, sehr eng getakteten Lieferketten und weiten Transportwegen haben. „Kommt es hier zu Verzögerungen, drohen Verluste“, sagt Wirtz, ohne dass man Aussagen zu möglichen finanziellen Einbußen machen könne. Klar sei jedoch, dass sich das Exportgeschäft mit China deutlich abgeschwächt habe und sich wohl weiter abschwächen werde. Die größten Sorgen bereiten der Branche laut GEFA-Sprecher derzeit die südeuropäischen Länder, die zugleich zu den führenden Abnehmern deutscher Agrarprodukte und Lebensmittel zählten.

Immer mehr Länder gingen dazu über, Deutschland als Hauptrisikoland einzustufen und deutliche Einschränkungen zu verkünden. Wirtz spricht sich für schnelle und konsequente Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie in Deutschland aus, wie sie die Bundesregierung anstrebe: „Wir hoffen, dies trägt zu einer baldigen Entlastung für die betroffenen Unternehmen und zur Entspannung bei.“

Zufrieden zeigt sich der Vion-Manager mit den angekündigten Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung und deren Zusage, zügig wirksame Hilfen für die betroffenen Unternehmen bereitzustellen. Wirtz wagt keine Prognose zu den Folgen für die Branche, sollte die Epidemie über dieses Jahr hinaus andauern. Er geht jedoch davon aus, dass sich der Warenaustausch nach dem anstehenden harten Einschnitt des internationalen Agrarhandels schrittweise wieder auf das bisherige Maß einpendeln wird, sobald sich die gesundheitliche Lage entspannt.

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